Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferungsverträge. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Ulm

Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt erst mit der Erteilung unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Der Besteller erkennt ausdrücklich an, dass der Vertragsinhalt sich ausschließlich nach unserem Bestätigungsschreiben richtet, wenn er nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich widerspricht.

Preise

  1. Die Preise verstehen sich ab unserem Werk und ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackung und etwaiger Versicherung

Zahlungsbedingungen

  1. Die Rechnungen sind mit Lieferung zur Zahlung fällig. Innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Andernfalls räumen wir dem Besteller ein Zahlungsziel von 30 Tagen ein. Nach Ablauf dieser Zeit gerät der Besteller ohne Mahnung in Verzug und hat jeweils die üblichen Zinsen zu zahlen.
  2. Jede Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungseinrede des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig tituliert sind oder von uns anerkannt werden.

Eigentumsvorbehalt

  1. Sämtliche gelieferten Gegenstände bleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegen den Besteller aus der gesamten Geschäftsverbindung, also auch aus späteren Geschäften
  2. Bei einer Weiterverarbeitung oder einem Verkauf der von uns gelieferten Gegenstände tritt uns der Besteller seine Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises an seinen Kunden in Höhe der von uns geltend gemachten Forderungen ab.

Lieferung

  1. Eine angegebene Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des Vertrages und unter der Voraussetzung pünktlicher Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Wird später noch eine andere Lieferfrist vom Besteller gewünscht und von uns anerkannt, so wird die vereinbarte Lieferfrist hinfällig.
  2. Für alle Fälle höherer Gewalt, auch für Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, ganze oder teilweise Stilllegung unseres Betriebes, gleichgültig aus welchem Grund, für den Eintritt solcher Ereignisse im Werk unserer Lieferanten, für Krieg, innere Unruhen und behördliche Maßnahmen brauchen wir nicht einzustehen. In diesen Fällen, aber auch beim Fehlen von Rohmaterialien und Hilfsstoffen sind wir berechtigt, die Lieferfristen zu verlängern oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller hierdurch Schadensersatzansprüche erwachsen.
  3. Werden uns nach Vertragsabschluss oder vor Auslieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt, durch die uns unsere Ansprüche nicht entsprechend gesichert erscheinen, so können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder vom Vertag zurücktreten.

Gewährleistung

  1. Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, dass die von uns hergestellten Gegenstände vertragsgemäß sind.
    Sollten wider Erwarten Mängel auftreten, ersuchen wir den Kunden uns unverzüglich hiervon zu unterrichten, damit wir unverzüglich eine Nachbesserung vornehmen können. Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung können von uns nur anerkannt werden, wenn uns zuvor die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt wurde. Eine Haftung für Folgeschäden aller Art können wir nicht übernehmen.